FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Brauche ich ein eigenes Instrument?
Auf jeden Fall!
Das Erlernen eines Musikinstruments findet nicht nur im Unterricht statt, sondern vor allem durch das regelmäßige Spielen und Üben zuhause. Wer die Anschaffung eines eigenen Instruments noch scheut, kann sich für die Dauer der erweiterten Schnupperkurse, aber natürlich auch über diesen Zeitraum hinaus bei der MusicSchool Bielefeld ein Instrument leihen.
Kann ich an der MusicSchool ein Instrument leihen?
In begrenztem Umfang, ja. Wir verleihen Gitarren und Bässe zum Mietpreis von € 10,00 / Monat. Klaviere und Drumsets können wir nicht verleihen.
Wie oft muss man üben?
Natürlich am besten täglich zu einer festen Zeit. Man kann sagen: lieber täglich und ein bisschen als einmal die Woche 3 Stunden am Stück.
Ich muss eine Stunde absagen. Wird die nachgeholt?
Nein. Der Unterrichtsvertrag besagt: "Durch den Schüler versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden."
Für den Fall, dass ihr verhindert seid, bitte so rechtzeitig wie möglich im Büro oder direkt beim Lehrer absagen!
Bei längerer Krankheit von mindestens zwei Wochen (bitte ärztliches Attest vorlegen) wird ein Viertel der monatlichen Kursgebühr zurückerstattet.
Mein/e Lehrer/in hat die Stunde abgesagt. Wie und wann wird nachgeholt?
Ist der/die Lehrer/in verhindert, wird der Unterricht nachgeholt. Dieser Nachholtermin wird zwischen Lehrer und Schüler abgestimmt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich.
Wann kann ich mit dem Unterricht beginnen?
Der Unterricht kann jederzeit aufgenommen werden!
Wann wird die Unterrichtsgebühr fällig?
Die Jahresgebühr wird in zwölf gleichen Teilbeträgen zum Ersten eines Monats per Lastschrift fällig. Die Vorabankündigung der Lastschrift, sowohl bei der Erst-, als auch bei Folgelastschriften, kann zwei Kalendertage betragen. Die Unterrichtsgebühren sind hier.
Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?
In den NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt. Dass die monatliche Unterrichtsgebühr auch in Ferienmonaten fällig wird, liegt an der Aufteilung der Jahresgebühr auf 12 gleiche Raten. Das vereinfacht die Abrechnung und macht Ihnen die Bezahlung übersichtlich und verlässlich.
Wie und wann kann ich kündigen?
Nach Ablauf der Mindesvertragslaufzeit von sechs Monaten, ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende jederzeit möglich. Kündigungen sind schriftlich an die MusicSchool zu richten.
Kann ich an der MusicSchool mein Auto parken?
Ja. Um den Bunker sind einige Parkplätze vorhanden.
Weitere Fragen? (Emaillink)